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Allgemeine Geschäftsbedingungen der CARE Software und Management GmbH
56564 Neuwied (CARE GmbH) vom 01.01.2007

1. Allgemeines: Die folgenden Bedingungen gelten für alle, auch in Zukunft abzuschließenden Geschäfte jeder Art zwischen der CARE GmbH und dem Unterzeichner. Abweichende bzw. widersprechende Geschäftsbedingungen benötigen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
2. Angebot und Vertragsabschluß: Angebote und Kostenvoranschläge sind stets freibleibend. Aufträge werden mit unserer schriftlichen Bestätigung (Auftragsbestätigung, Rechnung oder Lieferschein), deren Inhalt für das Vertragsverhältnis und den Leistungsumfang maßgebend ist, rechtsverbindlich. Nebenabreden und mündlichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform. Ein berechtigter Widerspruch muß uns binnen Wochenfrist nach Eingang unserer Bestätigung, spätestens jedoch vor Abnahme der Lieferung schriftlich vorliegen; dessen Anerkennung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Abbildungen, Farben, Gewichts- und Leistungsangaben sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich zugesichert. Alternativ-Produkte werden bei Lieferengpässen vom Kunden gebilligt.
3. Preise: Alle Preise sind in EURO zuzüglich der jeweils bei Fakturierung gültiger Mehrwertsteuer benannt. Erhöhungen der Listenpreise, unserer Einkaufspreise und unserer sonstigen Material- und Personalkosten berechtigen zu angemessener Preisanpassung durch uns. Die Transportkosten trägt der Kunde.
4. Zahlungsbedingungen: Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderen ausdrücklichen Vereinbarung sofort nach Eingang netto ohne Abzug fällig. Ab Fälligkeit werden uns entstehende Bankzinsen, mindestens jedoch 10% p.a. erstattet. Alle Zahlungen werden ungeachtet einer anderen Bestimmung gem. § 366 Abs.II, § 367 Abs. I BGB zunächst auf Zinsen und Kosten, danach auf die älteste Forderung angerechnet. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht besteht lediglich mit Gegenforderungen, welche durch uns schriftlich anerkannt sind. Bei Zahlungsverzug können wir für zukünftige Lieferungen Vorkasse verlangen. Für jede schriftliche Mahnung wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von EUR 10,- an uns erstattet. Schecks und Wechsel können wir ohne Annahmeverpflichtung nur erfüllungshalber annehmen, sämtliche Diskont- und Einziehungskosten werden uns erstattet. Für rechtzeitige Vorlage, Protest, Zurückleitung oder Benachrichtigung übernehmen wir keine Haftung.
5. Lieferung: Vereinbarte Liefer- und Installationstermine sind mit Ausnahme von ausdrücklich vereinbarten "Fix-Terminen" unverbindlich. Feuer, Streik und alle Fälle höherer Gewalt führen zu einer angemessenen Verlängerung. Sind die o.g. Termine um mehr als 30 Tage überschritten, so sind Sie befugt, uns eine Nachfrist von 20 Tagen zu setzen. Erfolgt unsere Leistung nicht innerhalb dieser Frist, so können beide Vertragspartner schriftlich vom Vertrag zurücktreten, weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht. Sollte CARE GmbH ein Leihgerät zur Verfügung stellen, so hat der Kunde die Transportkosten sowie eine Nutzungspauschale in Höhe von mindestens EUR 50,- pro Monat zu entrichten. Alle Lieferungen und Warenrücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Transportschäden berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung. Rücksendungen müssen von uns nur angenommen werden, wenn wir uns zuvor schriftlich zur Entgegennahme bereiterklärt haben. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Einstellung weiterer Lieferungen und Leistungen berechtigt, wenn der Kunde nicht Vorkasse anbietet. Lastschriftverfahren ist für alle Lieferungen, insbesondere Service-Leistungen vereinbart.
6. Abnahme: Die Kunden werden unsere Lieferungen und Leistung unverzüglich nach Empfang bzw. Bereitstellungsanzeige untersuchen und abnehmen. Ein unterzeichneter Lieferschein gilt als Abnahme. Wird eine Abnahme verweigert, so können wir nach einer gesetzten Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, und zwar nach unserer Wahl 15% des Nettorechnungsbetrags zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Schadensnachweis, sofern uns kein geringer Schaden nachgewiesen wird, oder den tatsächlich entstandenen Nichterfüllungsschaden.
7. Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Unsere Lieferungen bleiben unser Eigentum, bis der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, insbesondere aus einem etwaigen Kontokorrentverhältnis bezahlt hat. Hierfür ist ein Besitzmittlungsverhältnis mit Ihnen für jede Lieferung begründet. Unsere Lieferungen sind von Ihnen auf Ihre Kosten gegen Feuer, Wasserschäden, Diebstahl und Verderb zu sichern und - soweit möglich - zu versichern. Verpfändungen und Sicherheitsübereignung an Dritte ist unzulässig. Ausgebrachte Pfändungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Solange wir noch fällige Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen haben, sind Veräußerungen nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zulässig. Die Ihnen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware - im Falle der Vernichtung oder Beschädigung aus einem Versicherungsvertrag - oder aus einem sonstigem Rechtsgrund zustehenden Forderungen treten Sie bereits jetzt sicherheitshalber in Höhe unserer Forderungen an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir bereits jetzt an. Wir werden auf Anforderung die erlangte Sicherheit freigeben, soweit ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 50% übersteigt. Bei Zahlungsverzug können wir jederzeit die Herausgabe der von uns gelieferten und nicht bezahlten Waren als Sicherungsgut für offene Forderungen verlangen, insbesondere haben Sie unter diesen Voraussetzungen kein Recht zum Besitz. Wir sind zur freihändigen Verwertung zu marktüblichen Preisen berechtigt. Jede Be- und Verarbeitung unserer Lieferanten erfolgt für uns. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren vermischt, verbunden oder verarbeitet, so übertragen Sie uns schon jetzt das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vorbehalteigentums zu dem Wert der anderen Waren im Sinne des Miteigentums. Auch für diese Waren gelten die Bestimmungen der vorgenannten Absätze über die Rechtsverhältnisse an unseren Vorbehaltswaren.
8. Gewährleistung: Unsere Gewährleistung, einschließlich eventuell ausdrücklich und schriftlich zugesicherter Eigenschaften ist beschränkt auf Nachbesserung und Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn wir trotz zweimaliger schriftlicher Fristsetzung von jeweils einem Monat nicht ordnungsgemäß nachgebessert oder Ersatz geliefert haben. Danach ist unser Kunde zur Minderung bei Hard-/ Software oder zum Rücktritt hinsichtlich der CARE-Software berechtigt, nicht jedoch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeder Art. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf Verschleißteile. Für Fremdfabrikate haften wir nicht, treten jedoch unsere Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten an den Kunden ab. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn unser Kunde oder Dritte Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an unseren Lieferungen oder Leistungen vorgenommen haben oder diese unsachgemäß bzw. übermäßig behandelt bzw. beansprucht wurden. Unsere Gewährleistungsdauer beträgt 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Übergabe ungeachtet von Verhandlungen über die Gewährleistung und von Nachbesserungsversuchen.
9. Sonderbestimmungen für Software und Softwareapplikationen: Maßgebend für etwaige Mängel ist das vom Kunden vor Lieferung vorzulegende oder mit uns gemeinsam erarbeitete Pflichtenheft bzw. unsere schriftlich vorgelegte Softwarebeschreibung. Wird ein solches Dokument nicht vorgelegt, besteht kein Gewährleistungsanspruch. Notwendige Änderungen, Korrekturen und Ergänzungen, die aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel von uns zu vertreten sind, werden von uns binnen drei Monaten ab dem Datum einer schriftlichen Fristsetzung im Rahmen des Service-Vertrags kostenlos beseitigt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachbesserungsfrist sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt hinsichtlich der Software berechtigt, sonstige Ersatzansprüche bestehen nicht. Sonstige Änderungen, Ergänzungen oder Korrekturen werden von uns lediglich im Rahmen eines Service-Vertrags oder gegen gesonderte Berechnung durchgeführt. Dies gilt insbesondere bei Programmänderungen bzw. -anpassungen oder bei der Installation von Ergänzungen vor Auftragsabnahme oder bei sonstigen Eingriffen durch die Kunden oder Dritte ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung. Die von uns zur Nutzung gegebenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Die Kunden werden diese daher ausschließlich für sich und nur im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit einsetzen, die Programme, Dateien und Programmbeschreibungen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder selbst noch durch Dritte vervielfältigen und keinem unbefugten Dritten die Programme, Dateien und Programmbeschreibungen oder Kopien hiervon zur Verfügung stellen. Bei Zuwiderhandlung wird der Kunde an uns - unbeachtet der strafrechtlichen Verfolgung - auf Anforderung eine Abfindung in Höhe von EUR 50.000,- zahlen. Der Kunde nutzt die Software unter Beachtung der überlassenen Handbücher für Hardware und Software. Der Kunde ist zur Datensicherung ausdrücklich berechtigt und verpflichtet.
10. Haftung: Für Mangelschäden oder mittelbare Schäden haften wir nicht. Ihre Ersatzansprüche sind für den Fall leichter Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines unserer leitenden Angestellten. Die oben angegebenen Schadensrisiken sollten von Ihnen versichert sein.
11. Sonstiges: Für Verletzung der Schutzrechte haften wir nicht. Unsere Kunden verzichten auf die Abtretung von Gegenansprüchen.
12. Schlußbestimmungen: Ausdrücklich maßgebend ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Erfüllungsort und Gerichtstand für Lieferungen, Zahlungen, sämtliche Rechtsstreitigkeiten, Mahnverfahren, Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz der CARE GmbH maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.

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